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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5661
OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99 (https://dejure.org/1999,5661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1999 - 10 W 124/99 (https://dejure.org/1999,5661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1999 - 10 W 124/99 (https://dejure.org/1999,5661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 5; ; ZPO § 260; ; GKG § 15; ; GKG § 21 Abs. 3; ; KV-GKG Nr. 1201; ; KV-GKG Nr. 1202c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Klageerweiterung; Streitwert; Verfahrensgebühr; Streitgegenstand

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1594
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Demnach ist der vorherige Erlaß eines Urteils über einen Teil des späteren Gesamtstreitgegenstandes ermäßigungsschädlich - auch wenn keine Identität zwischen dem Gegenstand der Klageerweiterung und demjenigen der früheren gerichtlichen Entscheidung besteht (so auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535).

    Der Senat schließt sich deshalb der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart an, derzufolge die Gebührenermäßigung im Falle eines den gesamten Rechtsstreit erledigenden Vergleichsschlusses auch dann nicht eintritt, wenn das vorangegangene Urteil nur einen Teil des Streitgegenstandes betraf (NJW-RR 1996, 1535).

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 135/90

    Revisionsbeschwer bei Inanspruchnahme mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Die Zusammenrechnung ist vorzunehmen, wenn bei einer objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) die Ansprüche - wie hier - verschiedene Streitgegenstände haben (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., § 5 Rdn. 3 mit Hinweis auf BGH AnwBl. 1976, 339 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 56. Aufl., § 5, Rn. 3 mit Hinweis auf BGH VersR 91, 360 und jeweils weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 10 W 101/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats hindert auch der vorherige Erlaß eines Versäumnisurteils den Eintritt der Gebührenermäßigung (Beschluß vom 10. Oktober 1996, Az: 10 W 101/96, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 638, MDR 1997, 301 sowie in AnwBl. 1997, 287).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1996 - 10 W 94/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats hindert auch der vorherige Erlaß eines Versäumnisurteils den Eintritt der Gebührenermäßigung (Beschluß vom 10. Oktober 1996, Az: 10 W 101/96, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 638, MDR 1997, 301 sowie in AnwBl. 1997, 287).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 348/04

    Gerichtskostenermäßigung nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger

    Es entspricht daher auch dem Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 1211 c, 2. Hs., dass ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil bei späterer Verwirklichung eines der Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV eine Gebührenermäßigung generell ausschließt (OLG Nürnberg MDR 2003, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 316; Hans. OLG Hamburg JurBüro 2001, 317 und MDR 1998, 625).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Demgegenüber ist es nach der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte so, dass auch ein alle Gegenstände des Verfahrens betreffender Gesamtvergleich keine Ermäßigung der Gebühr auslöst, wenn auch nur ein nicht bestandskräftig gewordenes Versäumnisurteil vorausgegangen und nach Einspruchseinlegung sogar die Klage erweitert worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99 - NJW-RR 2000, 1595 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden und diesen Rechtszug einleitenden Antrag entscheidend, also die Anhängigkeit (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1594; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 255; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 263 Rn. 32), nicht erst die Rechtshängigkeit (KG NJW-RR 2000, 215; a.A. OLG Dresden JB 2004, 378).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 33/17

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum

    Im Falle einer Klageerweiterung oder einer Beschränkung des Klageantrages ist der im Sinne des § 40 GKG maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung nämlich der Tag des Eingangs des die Klageerweiterung oder die Beschränkung des Klageantrages ankündigenden Schriftsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines

    Nimmt der Kläger bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil eine Klageerweiterung vor, so tritt nach der Rechtsprechung des Senats keine Ermäßigung der nach dem Gesamtstreitwert angefallenen allgemeinen Verfahrensgebühr im Falle eines die gesamte Klageforderung erfassenden Vergleichs ein, wenn die Erweiterung einen anderen Streitgegenstand betraf (Beschluß vom 23. November 1999, Az. 10 W 124/99).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum

    Im Falle einer Klageerweiterung oder einer Beschränkung des Klageantrages ist der im Sinne des § 40 GKG maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung nämlich der Tag des Eingangs des die Klageerweiterung oder die Beschränkung des Klageantrages ankündigenden Schriftsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594).
  • OLG Jena, 27.04.2012 - 1 WF 199/12

    Verfahrenswert eines Widerantrags: Zeitpunkt der Werterhöhung

    Bei widerklagend erhobenen Ansprüchen ist der Eingang des Antrages bei Gericht maßgebend (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1594).
  • KG, 18.07.2006 - 1 W 328/04

    Verfahrenskosten im Zivilprozess: Gebührenermäßigung durch Erlass eines

    Auch schließt ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil bei späterer Verwirklichung eines der Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV eine Gebührenermäßigung aus (Senat, RVG-Report 2006, 75; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 316; Hans. OLG Hamburg JurBüro 2001, 317 und MDR 1998, 625).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98   

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https://dejure.org/2000,3164
OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98 (https://dejure.org/2000,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2000 - 21 U 85/98 (https://dejure.org/2000,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 21 U 85/98 (https://dejure.org/2000,3164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag; Werklohn; Lieferung; Einbau; Gewährleistungsanspruch; Mangel; Mängelbeseitigung; Vertragsstrafe

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 320; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; HGB § 352; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Zwischentermine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe für Zwischentermine unwirksam?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Unwirksame formularmäßige Vertragsstrafenklausel für die Überschreitung von Zwischenfristen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe für Zwischentermine wirksam? (IBR 2000, 489)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 9 O 294/97
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 881
  • BauR 2000, 1202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98
    Auch der BGH hat es aus den genannten Gründen für fraglich gehalten, ob eine derartige Vertragsstrafenklausel der Inhaltskontrolle des AGBG standhalte, mußte dies dort jedoch endgültig nicht entscheiden (BGH, Urteil vom 14.01.1999, VII ZR 73/98).
  • LG Berlin, 16.10.1997 - 9 O 294/97

    Zulässigkeit eines Zivilrechtswegs; Verletzung von Pflichten in einer Funktion

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98
    21 U 85/98 OLG Hamm 9 O 294/97 LG Essen.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 8 U 55/17

    VOB-Vertrag: Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen Sachmängeln bei

    Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Überschreitung der ersten Zwischenfrist dergestalt bis zur Gesamtfertigstellung fortwirken kann, dass ohne Hinzutreten weiterer Verzögerungen auch nachfolgende Zwischenfristen und die Gesamtfertigstellungsfrist entsprechend überschritten werden und dann die Vertragsstrafe nach der Klausel für jeden Zwischentermin und den Gesamtfertigstellungstermin kumulativ anfällt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 3 U 69/09 -, juris Rn. 54; OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2000 - 21 U 85/98 -, juris Rn. 31; OLG Bremen, Urteil vom 07.10.1986 - 1 U 151/85 -, juris Orientierungssatz).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 133/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von

    In Literatur und Rechtsprechung werden insoweit Bedenken geäußert, die Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Überschreitung des Fertigstellungstermins unter Vertragsstrafe gestellt wird, ohne weiteres auf Zwischenfristen anzuwenden (vgl. Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Aufl., S. 453 Rn. 297; Ingenstau/Korbion/Döring, 17. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 26; Kemper in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, 4. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 43; Leinemann-Hafkesbrink, 3. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 26; OLG Hamm, BauR 2000, 1202; OLG Dresden, BauR 2001, 949; Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2002, 1178; OLG Celle, BauR 2005, 1780).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Wirksamkeit Vertragsstrafenregelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer

    Bei einer Kombination von mehreren vorformulierten Regelungsalternativen mit einem Leerraum, der individuell ausgefüllt werden kann - vorliegend hinsichtlich der Berechnung der Vertragsstrafe auf der Grundlage eines festen Betrages pro Werktag bzw. eines festen Prozentsatzes des Endbetrages der Auftragssumme - handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn die vorformulierten Alternativen im Vordergrund stehen und die individuelle Wahlmöglichkeit überlagern (zu vgl. BGH , NJW 1991, 2768, 2769; BGH , NJW 1996, 1676, BGH , NJW 1998, 2815, 2816; OLG Hamm , Urteil vom 10. Februar 2000, 21 U 85/98, BeckRS 2000, 30095098; Grüneberg , in: Palandt, a.a.O., § 305 Rn. 8 m.w.N.; Becker , a.a.O., § 305 Rn. 17 ff.).

    Gleichwohl ist eine derartige Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Überschreitung jeder vertraglich vereinbarten Zwischenfrist mit einer Vertragsstrafe in derselben Höhe, die für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen ist, sanktioniert, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da eine solche Klausel dazu führen kann, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischentermine durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann, und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht (zu vgl. OLG Hamm , Urteil vom 10. Februar 2000, 21 U 85/98, BeckRS 2000, 30095098 unter Hinweis auf BGH , NJW 1999, 1108 f.; OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 f.; OLG Nürnberg , NJW-RR 2010, 1242; Werner , a.a.O., Rn. 2583; Kniffka , a.a.O., 7. Teil Rn. 55).

  • OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Verzug des Unternehmers

    Ist dies der Fall, so ist Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so z. B. OLG Hamm BauR 2000, S. 1202; OLG Jena NJW-RR 2002, S. 1178).
  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von

    Insoweit hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofes bereits in seiner Entscheidung vom 14.01.1999 (BGH, BauR 1999, 645) in einem obiter dictum Zweifel bei einer derartigen Regelung, welche bei Überschreitung eines frühen Zwischentermins zur Kumulierung mehrerer Einzelvertragsstrafen wegen der Überschreitung von Zwischenterminen zu einer sehr hohen Vertragsstrafe führt, daran gehegt, ob diese einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG Stand hält und ist eine derartige Vertragsstrafenklausel in diesem Sinne von Obergerichten für unwirksam erachtet worden (OLG Hamm, BauR 2000, 1202, 1203; OLG Koblenz, NzBau 2000, 330).
  • LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2

    Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98; BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00; OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98; OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB

    Eine solche Klausel benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, weil sie dazu führen kann, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischentermine durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht (vgl. Senat , BauR 2000, 1202, Tz. 31, zit. nach juris sowie OLG Jena , aaO., jew. mwN.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 190/99 - 37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12929
OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 190/99 - 37 (https://dejure.org/1999,12929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.1999 - 1 U 190/99 - 37 (https://dejure.org/1999,12929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 1 U 190/99 - 37 (https://dejure.org/1999,12929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Anwendbarkeit des Art. 17 Übereinkommen der europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen (EuGVÜ) auf Parteien mit Sitz ...

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 670
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14

    Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser §

    (4) Im Ergebnis muss deshalb in dem hier gegebenen Fall, dass alle Parteien Kaufleute sind und zumindest eine der Parteien einen inländischen Gerichtsstand hat, nicht gemäß § 38 Abs. 2 Satz 3 ZPO zwingend ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei den allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670, 671; OLG München, aaO; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 38 Rn. 21; Prütting/Gehrlein/Lange, ZPO, 7. Aufl., § 38 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Patzina, 4. Aufl., § 38 Rn. 24; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl., § 38 Rn. 13; Samtleben, NJW 1974, 1590, 1595 f).
  • BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12

    Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten

    OGH, Beschluss vom 29. März 2004 - 5 Ob 313/03w, RIS-Justiz RS0117841 mwN [zu Art. 5 EuGVÜ]; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670, 671; Musielak/Heinrich, aaO, § 29 Rn. 16 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Diese "gilt" zwar als Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X gemäß Art. 19 Satz 1 EinigVtr (vgl Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990, BGBl II S 885) mit ihrem objektiven Erklärungsinhalt und in dessen Umfang "fort" (vgl Urteil des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = ASP 2000, 69 = NJW 2000, 670) und ist daher stets hinreichende Grundlage für die Überführung einer Anwartschaft sowie damit mittelbar auch ihrer Bewertung nach Bundesrecht; ist folglich eine derartige Versorgungszusage im Einzelfall vorhanden, bedarf es daher insoweit auch keiner Feststellungen hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einem der lediglich abstrakt begünstigten Personenkreise mehr (zu Zeiträumen vor Erteilung einer Versorgungszusage vgl etwa Urteile des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = NJW 2000, 670 und vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, D-spezial 1998, 8 = SGb 1998, 526).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Daher findet im Streitfall nicht Art. 17 EuGVÜ Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 250/90, NJW 1993, 1070, 1071, insoweit in BGHZ 116, 77 nicht abgedruckt; OLG Saarbrücken NJW 2000, 670), sondern das Lugano-Übereinkommen (Art. 54 b Abs. 2 Buchst. a LugÜ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2016 - 3 HKO 7193/15

    Formerfordernisse für Gerichtsstandsklausel im internationalen B2B-Geschäft

    Auch die Rechtssprechung ist unterschiedlicher Auffassung, da ein Vorrang des § 38 Abs. 2 ZPO bei Vollkaufleuten ausdrücklich abgelehnt wird (OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670 (671)).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 1 U 17/11

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    (2.2.1) Soweit sich der Kläger zur Gerichtsstandsbegründung auf zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen der Beklagten in Höhe von 266 Millionen Euro beruft, hat er diese Forderungen selbst bestritten, so dass nach dem - für die Zulässigkeit der Klage allein maßgeblichen - eigenen Vorbringen des Klägers insoweit gerade kein Vermögen der Beklagten im Inland besteht, das den Gerichtsstand des § 23 ZPO begründen könnte (vgl. BGHZ 120, 346 [juris Rn. 33]; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670 [juris Rn. 30]).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07

    Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale

    Die von dem Beklagten darüber hinaus zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW 2000, 670ff.) ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da die Parteien hier - anders als in dem der Entscheidung des OLG Saarbrücken zugrunde liegenden Sachverhalt - eine wirksame Vereinbarung über den Erfüllungsort getroffen haben.
  • LG Regensburg, 03.08.2004 - 1 HKO 1181/04
    Ob bei Anwendung von § 23 ZPO oder von § 32 ZPO eine örtliche und damit internationale Zuständigkeit des Landgerichts Regensburg begründet werden kann, ist für die Entscheidung irrelevant, unabhängig von der Frage, ob eine Anwendung von § 23 ZPO bereits daran scheitern könnte, dass sich der durch die Antragstellerin geltend gemachte Anspruch und der der Antragsgegnerin Ziffer 1. auf Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie gegenseitig ausschließen (OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670/671; BGHZ 120, 334/346).
  • LG Stuttgart, 11.07.2003 - 26 O 574/02

    Vereinbarung eines Gerichtsstandes; Anspruch auf Frachtzahlung; Zulässigkeit,

    Liegt aber - wie hier - keine Rechtsnachfolge vor, so sind die Beziehungen, wie auch der EuGH (Rechtssache "Coeck Maritim", a.a.O.) ausführt, im Verhältnis der betroffenen Parteien, hier dem Empfänger und dem Verfrachter, nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ohne dass es auf die Frage der wirksamen Einbeziehung der Gerichtsstandsklausel in den ursprünglichen Frachtvertrag zwischen der ... und der ... ankommt (dabei ist anzumerken, dass aufgrund des - unstreitig vorliegenden Stückgutfrachtvertrages - auch in diesem Verhältnis unter Zugrundelegung der Entscheidungen des OLG Hamburg, TranspR 1993, 25 ff und des OLG Bremen, VersR 1985, 987 f und insbesondere des LG Hamburg, VersR 1982, 140 ff; von einer wirksamen Einbeziehung der fraglichen Gerichtsstandsklausel auszugehen wäre, wobei sich allerdings die Wirksamkeit der Klausel nicht an Art. 23 EuGVO messen lassen müsste, sondern gem. Art. 27 Abs. 4, 31 EGBGB nach § 38 Abs. 1 ZPO , der auch für die internationale Zuständigkeit gilt und damit Gerichtsstandsvereinbarungen keiner Form unterwirft; vgl. OLG Bremen, a.a.O.; OLG München, NJW-RR 1993 und OLGR München 2001, 27; 567.568; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 670 [OLG Saarbrücken 13.10.1999 - 1 U 190/99 37] .671; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 4. Aufl. Rdnr. 1608).
  • LG München I, 12.12.2014 - 3 HKO 12420/14

    Internationale Zuständigkeit für Anspruch eines Handelsvertreters auf Abrechnung

    Damit kann die Klägerin sich nicht unter Berufung auf bestrittene Forderungen auf den Vermögensgerichtsstand stützen (im Ergebnis ebenfalls ... NJW 2000, 670; Landgericht ... Beschluss vom 20.6.2014 im vorliegenden Rechtsstreit).
  • LG Regensburg, 03.08.2004 - 1 HK 1181/04
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